Wohnen in einer Genossenschaft
Mit der Entscheidung für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft und den Bezug einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die zwischen Miete und Eigentum liegt.
Sie werden als Genossenschaftsmitglied wirtschaftlicher Miteigentümer des genossenschaftlichen Eigentums. Dabei bezieht sich das Miteigentum nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf das gesamte Wohnungsunternehmen.
Durch das genossenschaftliche Förderprinzip erhalten Sie Mietsicherheit und ein Dauernutzungsrecht:
- Sie erwerben durch die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft, das Recht auf Versorgung mit einer Wohnung aus unserem Bestand.
- Für die überlassene Wohnung besteht dann ein lebenslanges Nutzungsrecht, das nur an das Einhalten der Bedingungen des Nutzungsvertrages gebunden ist.
- Da wir als Genossenschaft traditionell unseren Mitgliedern verpflichtet sind, versorgen wir Sie mit ansprechendem Wohnraum zu angemessenen Preisen.
Mit der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft übernehmen Sie gleichzeitig auch alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, die in unserer Satzung und im Genossenschaftsgesetz geregelt sind. Dabei können Sie sich in demokratischer Weise sowohl für Ihre Interessen als auch die der Gemeinschaft einsetzen.
Das bedeutet u.a., dass Sie an der jährlichen Mitgliederversammlung, dem obersten Organ unserer Genossenschaft, teilnehmen können und dabei z.B. die Mitglieder unseres Aufsichtsrates wählen oder sich selbst als Kandidat für den Aufsichtsrat aufstellen zu lassen sowie über die Verwendung des Jahresergebnisses bestimmen zu können.
Als Mitglied unserer Genossenschaft sind Sie herzlich eingeladen, sich in aktiver Weise in das genossenschaftliche Leben einzubringen.
Das lebenslange Wohnrecht als Mitglied gibt Sicherheit. Doch da in der heutigen Zeit Mobilität groß geschrieben wird, können Sie Ihren Dauernutzungsvertrag jederzeit fristgemäß kündigen und unsere Genossenschaft verlassen. Sie erhalten dann das Geschäftsguthaben entsprechend den gesetzlichen Regelungen problemlos zurück.
Wenn Sie innerhalb des Südthüringenverbundes zu uns umziehen, müssen sie vorerst nur das Eintrittsgeld bezahlen. Die fälligen Anteile werden von uns bis zur Auszahlung durch ihre ehemalige Genossenschaft gestundet.
Diese Punkte sind nur einige Vorteile, die sich durch die Mitgliedschaft in unserer Wohnungsgenossenschaft ergeben. Weitere Informationen rund um die Zugehörigkeit in unserer Genossenschaft geben Ihnen unsere Mitarbeiter gerne in einem persönlichen Gespräch.
Unser kompetentes Serviceteam berät Sie in allen Fragen rund um die Mitgliedschaft