Geburtsanzeige „Herzlich willkommen Babys“
Natürlich möchten wir als Genossenschaft einen Beitrag zur Mitgliederwerbung der Zukunft leisten:
Jedes neugeborene Baby, dessen Eltern (mindestens ein Elternteil) zu diesem Zeitpunkt ungekündigtes Mitglied in unserer Genossenschaft sind, erhält 50,00 € Begrüßungsgeld und einen Gutschein über ein Geschäftsanteil.*)
Voraussetzungen
Das Begrüßungsgeld wird dem Mietkonto der Eltern gutgeschrieben, wenn die Geburtsurkunde im Original vorlag. Eine Kopie wird Bestandteil der Mieterakte.
Der Gutschein wird eingelöst, wenn das Neugeborene bis zur Beendigung des 25. Lebensjahres eine Mitgliedschaft in der Allgemeinen Wohnungsgenossenschaft eG Meiningen begründet und eine Genossenschaftswohnung anmietet.
Der Gutschein muss im Original vorliegen. (Es besteht die Möglichkeit, den Gutschein im Schließfach der AWG eG Meiningen zu hinterlegen).
Eine Barauszahlung des Gutscheines ist ausgeschlossen.
Gerne veröffentlichen wir auch ein Foto Ihres Neugeborenen in unserer Mitgliederzeitschrift.
Sprechen Sie alles weitere mit Frau Beer (03693 8430-0 oder d.beer@awg-meiningen.de ab. Sie hilft Ihnen gerne weiter.
Sie können natürlich für Rückfragen auch unsere kostenlose Servicenummer**) 0800 3693800 nutzen.