Die Organe unserer Genossenschaft
Das demokratische Grundprinzip der Genossenschaft wird durch die organisatorische Struktur widergespiegelt:
- Die Mitgliederversammlung
ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Sie wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Die teilnehmenden Mitglieder bestätigen den Jahresabschluss des vorangegangenen Jahres, erteilen Vorstand und Aufsichtsrat dafür Entlastung und wählen den Aufsichtsrat.
- Der Aufsichtsrat
hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, finden regelmäßige gemeinsame Sitzungen von Aufsichtsrat und Vorstand statt.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Die Aufsichtsratsmitglieder:
Jens Zmaritsch – Vorsitzender
Patrick Eckstein – stellvertretender Vorsitzender
Heidemarie Kraske
Wilko Freund
Tizian Hientzsch
- Der Vorstand
leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und hat im Rahmen ordnungsmäßiger Geschäftsführung die Grundsätze der Kostendeckung, der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Genossenschaft zu beachten. Er vertritt nach Maßgabe der Satzung die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand hat auf Verlangen dem Aufsichtsrat über seine Geschäftsführung und die Angelegenheiten der Genossenschaft zu berichten sowie Auskünfte zu erteilen.
Die Vorstandsmitglieder:
Ina Bieber – Kaufmännischer Vorstand
René Menschner – Technischer Vorstand