Attraktive Verzinsung der freiwilligen Anteile
Am 27.11.2013 wurde die auf der Mitgliederversammlung 2013 beschlossene Satzungsänderung beim Registergericht Jena eingetragen.
Seit diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, für freiwillig gezeichnete Anteile eine weit über den marktüblichen Zinssatz hinausgehende Verzinsung zu erhalten. Die rechtlichen Grundlagen hierfür enthält § 41a der neu gefassten Satzung.
Wir möchten Sie im Folgenden über diese interessante Alternative informieren:
Seit dem 27.11.2013 gezeichnete freiwillige Anteile werden lt. Satzung mit einem Festzinssatz von mindestens 2% verzinst. Über eine höhere Verzinsung entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Grundlage für die Entscheidung über einen höheren Zinssatz wird das erwirtschaftete Ergebnis sowie das allgemeine Marktzinsniveau sein.
Die Verzinsung erfolgt jeweils vom 01.01. – 31.12. eines Jahres, Grundlage für die Verzinsung ist das am 31.12. des vorangegangenen Jahres bestehende Geschäftsguthaben für freiwillige Anteile.
Über eine höhere Verzinsung entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend der allgemeinen Marktentwicklung und dem Geschäftsverlauf.
Die berechneten Zinsen sind spätestens 6 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres auszuzahlen.
Die freiwillig gezeichneten Anteile können jederzeit mit der in der Satzung festgelegten Frist gekündigt werden. Entsprechend der gültigen Satzung beträgt die Kündigungsfrist derzeit 3 Monate zum Jahresende. Die Auszahlung der gekündigten Anteile erfolgt dann nach der ordentlichen Mitgliederversammlung, die spätestens 6 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres stattfinden muss.
Diese Möglichkeit der Verzinsung können Sie nur nutzen, wenn Sie Mitglied in unserer Genossenschaft sind oder werden.
Sind Sie neugierig auf diese attraktive Alternative zur Verzinsung Ihres Spargroschens geworden? Dann vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Frau Schneider (03693 8430-19 oder s.schneider@awg-meiningen.de).