Hinweise zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft
Für Unterkunft und Heizung sowie weitere damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Kosten (z.B. Genossenschaftsanteile) können bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende Leistungen erbracht werden.
Diese Leistungen sind beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zu beantragen. Notwendige Unterlagen zur Beantragung sind ein Antrag (das Antragsformular muss im Landratsamt abgeholt werden) sowie der Mietvertrag und eine Mietbescheinigung.
Über die Gewährung der Leistungen entscheidet das Landratsamt nach Prüfung der Unterlagen auf der Grundlage des SGB XII und SGB II unter Berücksichtigung der speziellen Umstände des Antragstellers.
Nach Erklärung einer Abtretung gegenüber dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen kann die Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer des Leistungsbezugs direkt an die AWG erfolgen. Sollten nicht die kompletten Kosten der Unterkunft übernommen werden, sind Differenzbeträge durch den Mieter zu tragen.
Hinweise zu Betriebskostenabrechnungen:
Betriebskostenabrechnungen sind unverzüglich nach Erhalt im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Grundsicherung für Arbeitsuchende einzureichen. Die Vorlage der Betriebskostenabrechnungen ist erforderlich, um den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (bzw. SGB XII) prüfen / überprüfen zu können, da sich auf Grund der Betriebskostenabrechnungen Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ergeben können.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen gern zur Verfügung.
Fachdienst Grundsicherung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0