Mietschulden –was (n)tun?
Durch Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Scheidung, unregelmäßige Zahlungen Ihres Arbeitgebers o.ä. sind Sie in eine finanzielle Notlage geraten?
Gerade in einer solch einer Lebenslage ist die Zusammenarbeit zwischen Mieter und Vermieter ganz besonders wichtig, um die Problemen gemeinsam zu meistern.
Spielen Sie deshalb in dieser Situation nicht „Vogel Strauß“ und stecken den Kopf in den Sand! Sprechen Sie schnellstmöglich mit uns, denn wenn Sie versuchen, das Problem „auszusitzen“, riskieren Sie damit, Ihr Zuhause zu verlieren.
Wir dürfen eine Wohnung fristlos kündigen, wenn
- 1. der Mieter bei zwei auf einander folgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder
- 2. wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge der Monatsmiete bezahlt wurden und
- 3. der gesamte Rückstand zwei Monatsmieten oder mehr beträgt.
Damit es nicht soweit kommt, ist es wichtig, dass sie schnellstmöglich das persönliche Gespräch mit uns suchen und uns Ihre Situation offen erklären. Dabei können Sie sicher sein, dass sämtliche Gespräche der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Ihre Ansprechpartnerin in unserem Unternehmen ist
Frau Korinna Huber
03693 8430-20 oder k.huber@awg-meiningen.de
Gemeinsam mit Ihnen wird sie nach Möglichkeiten suchen, um die Mietschulden zu regulieren. So wachsen die Schulden nicht weiter durch unnötige Rechtsanwalts- und Gerichtskosten oder Räumungskosten an.
Es ist keine Schande in Not zu sein! Nutzen Sie deshalb alle staatlichen Hilfen, wie z.B. Wohngeld aus. Diese Hilfen sind keine Almosen, sondern stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zu.
- Ihre Wohngeldstelle vor Ort:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-506
Fax: 03693 485-570
- Ihr Sozialamt vor Ort:
Wenn Sie befürchten müssen, dass wir Ihnen Ihre Wohnung fristlos kündigen werden oder Sie haben bereits eine fristlose Kündigung von uns erhalten, wenden sie sich an das Sozialamt.
Bei drohender Obdachlosigkeit und erstmaliger Notlage muss dass Sozialamt ein Darlehen oder Beihilfe gewähren. Zu beachten ist hierbei, dass das Sozialamt solche Hilfestellungen nicht regelmäßig leistet!
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Soziales
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-510
Fax: 03693 485-217
- Ihre Schuldnerberatungen vor Ort:
Wenn Sie nicht nur Mietschulden haben und Ihnen die Situation aus den Händen zu gleiten droht, wenden Sie an die öffentlichen Beratungsstellen, wie z.B. Schuldnerberatung.
Zwar werden Sie dort kein Geld oder Beihilfen erhalten, um Ihre Schulden zu tilgen, jedoch werden Ihnen die Berater vor Ort helfen können, damit Ihr Schuldenberg auf ein überschaubares Maß reduziert wird.
Die Beratung ist kostenlos und die Mitarbeiter sind ebenfalls zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet.
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachbereich Arbeit
-Kommunales Jobcenter-
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-563
Fax: 03693 485-575
Mail: schuldnerberatung@lra-sm.thueringen.de
Caritas Meiningen
Anton-Ulrich-Str. 56
98617 Meiningen
Tel.: 03693 4422-0
Fax: 03693 4422-13