Mitglieder werben Mitglieder
Es ist kein großes Geheimnis, dass die besten Botschafter für unsere Wohnungsgenossenschaft zufriedenen Mitglieder sind. Wenn Sie sich also Ihren Nachbarn selber aussuchen möchten, beteiligen Sie sich an unserer Aktion Mitglieder werben Mitglieder.
Voraussetzungen, damit die Werbung wirksam wird:
- Der / die Werber/-in muss Mitglied der Allgemeinen Wohnungsgenossenschaft eG Meiningen sein
- Der / die Geworbene muss Mitglied in der Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG Meiningen werden und einen Dauernutzungsvertrag für eine Wohnung abschließen
- Der Geworbene muss sich der üblichen Bonitätsprüfung unterziehen
- Die Prämie wird fällig, wenn das neue Mietverhältnis mindestens 3 Monate besteht und in diesem Zeitraum keine Mietschulden bei beiden Parteien (Werber / Geworbener) angefallen sind
- Die Zahlung der Prämie erfolgt durch Gutschrift auf dem Mieterkonto des Werbers
- Die Mitgliederwerbung muss zum Zeitpunkt der Vertragsfreigabe durch den Vorstand in der Geschäftsstelle vorliegen
- Je abgeschlossenem Dauernutzungsvertrag kann nur ein Mitglied geworben werden.
- Die gegenseitige Werbung von Ehepartnern und Lebensgefährten ist ausgeschlossen.